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   FG Niedersachsen, 31.03.2010 - 4 K 18/08   

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https://dejure.org/2010,20624
FG Niedersachsen, 31.03.2010 - 4 K 18/08 (https://dejure.org/2010,20624)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 31.03.2010 - 4 K 18/08 (https://dejure.org/2010,20624)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 31. März 2010 - 4 K 18/08 (https://dejure.org/2010,20624)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Bewertung unbarer Altenteilsleistungen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Bewertung einer als Sonderausgabe abziehbaren dauernden Last; Schätzung von Aufwendungen für Wohnnebenkosten nach allgemeinen Grundsätzen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a; AO § 162
    Bewertung unbarer Altenteilsleistungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bewertung unbarer Altenteilsleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 1610
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 21.06.1989 - X R 13/85

    Schätzung des Werts unbarer Altenteilsleistungen grundsätzlich nach

    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.03.2010 - 4 K 18/08
    Müsse der Wert unbarer Sachleistungen wie im Streitfall geschätzt werden, seien nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21. Juni 1989 X R 13/85 (BStBl. II 1989, 786) grundsätzlich die Werte der Sachbezugsverordnung in der jeweils maßgeblichen Fassung anzusetzen.

    Das von dem FA zitierte BFH-Urteil in BStBl. II 1989, 786 sei zu der Sachbezugsverordnung 1978/79 ergangen.

    Wird ein Nachweis nicht geführt, so ist die Höhe der Aufwendungen in der Regel zu schätzen (BFH-Urteile vom 23. Mai 1989 X R 34/86, BFHE 157, 161, BStBl. II 1989, 784; vom 21. Juni 1989 X R 13/85, BFHE 157, 165, BStBl. II 1989, 786; vom 18. Dezember 1990 X R 151/88, BFHE 163, 356, BStBl. II 1991, 354).

  • BFH, 18.12.1990 - X R 151/88

    Ermittlung des Werts unbarer Altenteilsleistungen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.03.2010 - 4 K 18/08
    Nach dem BFH-Urteil vom 18. Dezember 1990 X R 151/88 (BStBl. II 1991, 354) könnten die amtlichen Sachbezugswerte nicht durch eine anderweitige Schätzung des Steuerpflichtigen ersetzt werden.

    Wird ein Nachweis nicht geführt, so ist die Höhe der Aufwendungen in der Regel zu schätzen (BFH-Urteile vom 23. Mai 1989 X R 34/86, BFHE 157, 161, BStBl. II 1989, 784; vom 21. Juni 1989 X R 13/85, BFHE 157, 165, BStBl. II 1989, 786; vom 18. Dezember 1990 X R 151/88, BFHE 163, 356, BStBl. II 1991, 354).

  • BFH, 23.05.1989 - X R 34/86

    Schätzung des Werts unbarer Altenteilsleistungen in den Veranlagungszeiträumen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.03.2010 - 4 K 18/08
    Wird ein Nachweis nicht geführt, so ist die Höhe der Aufwendungen in der Regel zu schätzen (BFH-Urteile vom 23. Mai 1989 X R 34/86, BFHE 157, 161, BStBl. II 1989, 784; vom 21. Juni 1989 X R 13/85, BFHE 157, 165, BStBl. II 1989, 786; vom 18. Dezember 1990 X R 151/88, BFHE 163, 356, BStBl. II 1991, 354).
  • BFH, 08.06.2018 - X B 112/17

    Schätzung unbarer Altenteilsleistungen

    aa) Soweit die Kläger (sinngemäß) die Frage aufwerfen, ob die Anwendung von Pauschalen, die auf statistischen Erhebungen beruhen und das Verbraucherverhalten in einem breiten Normalbereich abdecken, als Bewertungsmaßstab begründungslos als Abweichung von der Besonderheit des Einzelfalls herangezogen werden können, fehlt es nicht nur an einer Auseinandersetzung mit der bisherigen Senatsrechtsprechung (Senatsurteile vom 23. Mai 1989 X R 34/86, BFHE 157, 161, BStBl II 1989, 784; vom 21. Juni 1989 X R 13/85, BFHE 157, 165, BStBl II 1989, 786, und vom 18. Dezember 1990 X R 151/88, BFHE 163, 356, BStBl II 1991, 354) und dem sich hiervon abgrenzenden Urteil des Niedersächsischen FG (Urteil vom 31. März 2010 4 K 18/08, Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 1610).
  • FG Niedersachsen, 28.01.2015 - 4 K 233/14

    Abzug von Altenteilsleistungen als Betriebsausgaben

    28 Soweit als Gegenleistung die Übernahme der Hausneben- und Energiekosten vereinbart ist, können die vom Kläger insoweit zu übernehmenden Kosten im Rahmen einer Aufteilung der Gesamtkosten nach der Kopfzahl der im Haushalt lebenden Personen (vgl. Niedersächsisches FG, Urteil vom 31. März 2010 4 K 18/08, EFG 2010, 1610) noch bestimmt werden.
  • FG Niedersachsen, 14.01.2015 - 4 K 233/14

    Abziehbarkeit der aufgrund eines Wirtschaftsüberlassungsvertrags an seine Eltern

    Soweit als Gegenleistung die Übernahme der Hausneben- und Energiekosten vereinbart ist, können die vom Kläger insoweit zu übernehmenden Kosten im Rahmen einer Aufteilung der Gesamtkosten nach der Kopfzahl der im Haushalt lebenden Personen (vgl. Niedersächsisches FG, Urteil vom 31. März 2010 4 K 18/08 , EFG 2010, 1610 ) noch bestimmt werden.
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